Öffnen – Elternbürgschaft

Vorlage und Muster für den Elternbürgschaft – zum Erstellung und Ausfüllen – Öffnen in WORD PDF Datei und Online


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich, [Vor- und Nachname des Elternteils], als gesetzlicher Vertreter meines Kindes [Name des Kindes], eine Elternbürgschaft für [Name des Empfängers der Bürgschaft] übernehmen. Ich bin mir der Tragweite dieser Bürgschaft bewusst und erkläre mich dazu bereit, für sämtliche Verpflichtungen, die aus der Bürgschaft resultieren, einzustehen.

Ich garantiere, dass alle Zahlungsverpflichtungen, die [Name des Empfängers der Bürgschaft] möglicherweise gegenüber [Name der Institution oder Organisation] eingehen, termingerecht und vollständig beglichen werden. Sollte [Name des Empfängers der Bürgschaft] seinen Verpflichtungen nicht nachkommen können, verpflichte ich mich dazu, sämtliche ausstehenden Beträge zu übernehmen.

Als Elternteil trage ich die volle Verantwortung für die finanziellen Verpflichtungen meines Kindes und bin mir bewusst, dass eine Nichterfüllung der Verpflichtungen meinerseits zu finanziellen Konsequenzen führen kann. Darüber hinaus erkläre ich mich dazu bereit, alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise für die Bürgschaft bereitzustellen.

Die Bürgschaft tritt in Kraft ab dem [Startdatum der Bürgschaft] und bleibt gültig bis zum [Enddatum der Bürgschaft] oder bis alle Verpflichtungen erfüllt sind, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.

Ich versichere hiermit, dass alle Informationen in dieser Elternbürgschaft wahrheitsgemäß und korrekt sind. Ich bin mir über die Konsequenzen einer solchen Bürgschaft im Klaren und bin bereit, die Verantwortung für die finanziellen Verpflichtungen zu übernehmen.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Vor- und Nachname des Elternteils] [Unterschrift des Elternteils]

Vorlage und Muster für Elternbürgschaft zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format


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Autor – Lennart Winkelmann
Prüfer – Anneliese Kühn

Schritt 1: Informationen sammeln

Sammlen Sie alle Informationen, die in der Elternbürgschaft enthalten sein müssen. Dazu gehören Name, Adresse und Kontaktdaten des Bürgen (in diesem Fall der Eltern), sowie Name, Adresse und Kontaktdaten des Kindes oder des Empfängers der Bürgschaft.

Schritt 2: Formulierung der Absichtserklärung

Formulieren Sie klar und präzise, dass die Eltern bereit sind, finanziell für ihr Kind oder den Empfänger der Bürgschaft zu haften, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Schritt 3: Bezug auf die Verpflichtungen des Kindes

Listen Sie die Verpflichtungen des Kindes oder des Empfängers der Bürgschaft auf, für die die Eltern bürgen. Dazu können beispielsweise Mietzahlungen, Schuldenrückzahlungen oder andere finanzielle Verpflichtungen gehören.

Schritt 4: Unterzeichnung der Elternbürgschaft

Stellen Sie sicher, dass die Eltern die Bürgschaft persönlich unterzeichnen und das Dokument mit Datum versehen.

Beispiel einer Elternbürgschaft:

  • Elternbürgschaft
  • Wir, [Namen der Eltern], erklären hiermit, dass wir bereit sind, finanziell für unser Kind [Name des Kindes] zu haften, falls dieser seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt.
  • Unser Kind verpflichtet sich dazu, pünktlich und vollständig alle Mietzahlungen für die Wohnung in der [Adresse der Wohnung] zu leisten.
  • Unterschrift der Eltern: ________________
  • Datum: ________________


1. Was ist eine Elternbürgschaft und wie funktioniert sie?

Bei einer Elternbürgschaft handelt es sich um eine finanzielle Absicherung, die Eltern für ihre Kinder übernehmen, um beispielsweise einen Kredit oder Mietvertrag zu ermöglichen. Durch die Bürgschaft verpflichten sich die Eltern, für die finanziellen Verpflichtungen des Bürgschaftnehmers einzustehen, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Eltern treten somit als Sicherheit für den Kreditgeber auf.

2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Elternbürgschaft zu übernehmen?

Um eine Elternbürgschaft zu übernehmen, müssen die Eltern meist volljährig sein und über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um im Falle eines Zahlungsausfalls einspringen zu können. Zudem müssen sie in der Regel eine positive Bonität und ein stabiles Einkommen nachweisen.

3. Muss ich als Eltern bei einer Elternbürgschaft auch Sicherheiten hinterlegen?

Ja, in den meisten Fällen verlangen Kreditgeber zusätzliche Sicherheiten, wie beispielsweise Immobilien oder Sparverträge, um das Risiko der Bürgschaft abzusichern.

4. Wie lange bin ich als Bürgschaftnehmer rechtlich gebunden?

Die Dauer der Bürgschaft kann variieren und ist im Vertrag festgelegt. In der Regel endet die Bürgschaft mit der vollständigen Tilgung des Kredits oder der Erfüllung der Verpflichtungen des Kreditnehmers.

5. Welche Risiken und Nachteile gibt es bei einer Elternbürgschaft?

  • Finanzielle Belastung bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers
  • Einschränkung der eigenen finanziellen Handlungsfreiheit
  • Erhöhtes Risiko für die eigene Bonität
  • Schwierigkeiten bei weiteren Finanzierungen

6. Kann ich meine Bürgschaft vorzeitig beenden oder widerrufen?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, eine Bürgschaft vorzeitig zu beenden. Der erste Schritt ist hierbei, den Kreditnehmer darüber zu informieren und gemeinsam mit der Bank eine Lösung zu finden. Es kann sein, dass die Bank alternative Sicherheiten verlangt, um die Bürgschaft vorzeitig zu beenden. Es ist wichtig, dass alle Parteien – Kreditnehmer, Bürgen und Bank – darüber informiert sind und einer vorzeitigen Beendigung zustimmen.

7. Welche Konsequenzen hat es, wenn der Kreditnehmer die Zahlungen nicht leisten kann?

Wenn der Kreditnehmer die Zahlungen nicht leisten kann, tritt die Bürgschaft in Kraft. Das bedeutet, dass die Bürgschaftsverpflichtung des Elternteils greift und dieser für die Schulden des Kreditnehmers haftet. Es ist daher wichtig, sich vor der Übernahme einer Bürgschaft über die finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers im Klaren zu sein und sich bewusst zu machen, welche Risiken damit verbunden sind.

8. Muss ich als Elternteil für alle Schulden des Kreditnehmers haften?

Ja, als Bürge haften Sie grundsätzlich für alle Schulden des Kreditnehmers, für die Sie gebürgt haben. Das bedeutet, dass im Falle der Insolvenz des Kreditnehmers oder der Nichtzahlung der Raten Sie als Bürge für die gesamte Schuld aufkommen müssen. Es ist daher wichtig, sich gut zu überlegen, ob und in welcher Höhe Sie eine Bürgschaft übernehmen möchten.

9. Kann ich meine finanzielle Situation durch eine Elternbürgschaft gefährden?

Ja, eine Elternbürgschaft kann Ihre finanzielle Situation durchaus gefährden. Wenn der Kreditnehmer die Raten nicht zahlen kann, sind Sie als Bürge dazu verpflichtet, für die Schulden einzustehen. Dies kann zu finanziellen Schwierigkeiten und einem erheblichen Verlust führen. Es ist daher ratsam, sich vor der Übernahme einer Bürgschaft eingehend über die Risiken zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.

10. Gibt es Alternativen zur Elternbürgschaft, um eine Finanzierung zu ermöglichen?

Ja, es gibt Alternativen zur Elternbürgschaft, um eine Finanzierung zu ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise die Einbringung von eigenen Sicherheiten, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung oder Immobilie, oder die Aufnahme eines gemeinsamen Kredits mit dem Kreditnehmer. Auch staatliche Förderprogramme oder spezielle Kredite für bestimmte Zielgruppen können eine Option sein. Es ist ratsam, sich mit einem Finanzberater oder der Bank über mögliche Alternativen zur Elternbürgschaft zu beraten.

11. Muss ich als Elternbürgschaft auch Steuern zahlen?

Ja, als Elternbürge unterliegen Sie grundsätzlich der Steuerpflicht für die Einkünfte aus der Bürgschaft. Die Zinsen und Gebühren, die Sie möglicherweise als Bürge für den Kreditnehmer zahlen müssen, werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen betrachtet und sind somit steuerpflichtig. Informieren Sie sich bei Ihrem Finanzberater oder Steuerberater über die genauen steuerlichen Auswirkungen einer Elternbürgschaft in Ihrem spezifischen Fall.

12. Welche Informationen und Dokumente werden für eine Elternbürgschaft benötigt?

Um eine Elternbürgschaft einzugehen, müssen Sie in der Regel verschiedene Informationen und Dokumente bereitstellen. Dazu gehören unter anderem Einkommensnachweise, eine Selbstauskunft über Ihre finanzielle Situation, eventuell Nachweise über Vermögenswerte oder Sicherheiten, sowie persönliche Angaben wie Name, Anschrift und Geburtsdatum. Es kann auch erforderlich sein, dass Sie Ihre Identität durch einen Personalausweis oder Reisepass nachweisen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle benötigten Unterlagen vollständig und korrekt bereithalten, um den Prozess der Elternbürgschaft so reibungslos wie möglich zu gestalten.

13. Wie wird die Höhe der Bürgschaftssumme festgelegt?

Die Höhe der Bürgschaftssumme wird in der Regel individuell zwischen dem Kreditgeber und dem Bürgen vereinbart. Oft orientiert sich die Bürgschaftssumme an der Höhe des Kredits, für den die Bürgschaft übernommen wird. Es ist wichtig, dass Sie als Bürge nur eine Bürgschaftssumme übernehmen, die Sie im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers auch tatsächlich leisten können. Überprüfen Sie daher sorgfältig Ihre finanzielle Situation und stellen Sie sicher, dass Sie die Bürgschaftssumme verantwortungsvoll festlegen.

14. Kann ich als Elternteil meine Bürgschaft auch aufteilen oder verringern?

Es ist in der Regel nicht möglich, die Bürgschaft aufzuteilen oder zu verringern, wenn Sie bereits als Bürge für einen Kreditnehmer haften. Die Bürgschaft verpflichtet Sie rechtlich dazu, die gesamte Bürgschaftssumme zu leisten, falls der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Es ist daher wichtig, dass Sie sorgfältig abwägen, bevor Sie eine Bürgschaft übernehmen, und nur eine Summe zusagen, die Sie im Ernstfall auch tatsächlich aufbringen können.

15. Ist eine Elternbürgschaft auch bei der Vermietung einer Wohnung oder beim Autokauf möglich?

Ja, eine Elternbürgschaft kann auch bei anderen Vertragsabschlüssen wie der Vermietung einer Wohnung oder beim Autokauf zum Einsatz kommen. In solchen Fällen treten die Eltern als Bürgen auf, um die Zahlungsfähigkeit des Mieters oder Käufers abzusichern. Auch hier ist es wichtig, sich der Risiken und Verpflichtungen bewusst zu sein, die mit einer Bürgschaft einhergehen, und die finanziellen Folgen sorgfältig zu prüfen, bevor man eine solche Verpflichtung eingeht.